Erbfolge ohne Kinder – Was passiert, wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind?

Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland www.erbfolge.de regelt, wer im Todesfall das Vermögen einer verstorbenen Person erhält. Wenn keine Kinder oder weiteren direkten Nachkommen vorhanden sind, greift eine spezielle Reihenfolge der Erben, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt ist. Diese wird nach Ordnungen unterteilt und berücksichtigt in erster Linie Ehepartner, Eltern und weitere Verwandte.

1. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
Ist der Verstorbene verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, erbt der überlebende Partner in der Regel den größten Anteil. Ohne Kinder beträgt der gesetzliche Erbteil des Ehepartners:

  • Hälfte des Nachlasses, wenn noch Eltern oder Geschwister des Verstorbenen leben.
  • Gesamtes Erbe, wenn keine weiteren gesetzlichen Erben vorhanden sind.
    Die genaue Quote kann sich je nach Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) verändern.

2. Erben zweiter Ordnung – Eltern und deren Nachkommen
Wenn keine Kinder vorhanden sind, treten die Eltern des Verstorbenen als nächste Erben ein. Leben beide Eltern noch, erben sie zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, geht dessen Anteil an dessen Kinder, also an die Geschwister des Verstorbenen.

3. Erben dritter Ordnung – Großeltern und deren Nachkommen
Sind weder Eltern noch Geschwister vorhanden, erben die Großeltern. Falls diese nicht mehr leben, treten deren Kinder (Onkel und Tanten des Erblassers) in die Erbfolge ein.

4. Weitere Ordnungen
Sollten auch keine Großeltern oder deren Nachkommen existieren, wird weiter in die nächste Verwandtschaftsebene gegangen – bis hin zu Urgroßeltern und entfernteren Verwandten.

5. Keine gesetzlichen Erben – Staatserbrecht
Wenn keinerlei Verwandte oder Ehepartner existieren und auch kein Testament vorliegt, fällt der gesamte Nachlass an den Staat. Dieser übernimmt sowohl Vermögen als auch eventuelle Schulden.

Fazit
Die Erbfolge ohne Kinder sorgt dafür, dass Vermögen möglichst in der Familie bleibt. Der Ehepartner ist meist bevorzugt, danach folgen Eltern, Geschwister und weitere Verwandte. Wer abweichende Wünsche hat, sollte diese rechtzeitig in einem Testament oder Erbvertrag festlegen, um Streitigkeiten und staatliches Erbrecht zu vermeiden.